Wer zahlt nach einem Verkehrsunfall?
Angenommen, Sie sind als Kfz-Führer, Fußgänger, Radfahrer usw. in einen Verkehrsunfall verwickelt. Normalerweise bleibt dies nicht ohne Folgen; sowohl Sachschäden als auch Verletzungen sind die regelmäßige Folge solcher Unfälle. Und jetzt wollen Sie wissen: Wer muss für Ihren Schaden aufkommen? Sie selbst? Ihr Unfallgegner? Dessen Versicherung? Oder gar Ihre Versicherung?
Schadensersatz bei Körperverletzung und Tötung
Lassen Sie sich gerade bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Personenschäden (Körperverletzung und Tötung) von einem Rechtsanwalt beraten! Insbesondere dann, wenn Personen verletzt wurden, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts ein ABSOLUTES MUSS. Sie sollten diesen Rat unbedingt beachten, weil Sie insbesondere bei Personenschäden schnell mehrere Tausend Euro verschenken können!
Ersatz der Kosten für den Rechtsanwalt
In Verkehrsunfallsachen müssen der verantwortliche Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen – und zwar in dem Verhältnis, in dem sie zum Ausgleich der Ihnen entstandenen Schäden insgesamt verpflichtet sind. Dies führt zu drei Möglichkeiten:
- Der Gegner hat den Unfall allein zu vertreten,
- Sie glauben, dass Sie die Alleinschuld trifft,
- Es trifft Sie eine Mitschuld an dem Unfall.
Ersatz der Umsatzsteuer
Auch die – auf fast alle Schadenspositionen entfallende – Umsatzsteuer (bzw. „Mehrwertsteuer“) ist grundsätzlich erstattungsfähig. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. Selbstständige), soweit Schadenspositionen betroffen sind, die vorsteuerabzugsfähig sind (z. B. Reparaturkosten für das Betriebsfahrzeug, nicht jedoch für das Privatfahrzeug!).
Ersatz einer Unkostenpauschale
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz einer Unkostenpauschale in Höhe von (je nach Versicherer und Region) 20 bis 30 €. (Die Gerichte in Berlin sprechen grundsätzlich nur ein Unkostenpauschale in Höhe von 20 € zu.)
Sonstige Schadensersatzansprüche
Vergessen Sie keine Schadenspositionen! Zum Beispiel:
- Prüfen Sie, ob Bekleidung zerstört oder verschmutzt wurde, ob im Pkw liegende Gegenstände beschädigt wurden, ob Ihre Brille und Ihre Uhr heil geblieben sind etc..
- Haben Sie die Reparaturkosten verauslagt und dafür Ihr Konto überzogen? Auch die Überziehungszinsen gehören zum Schadensersatz.
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Regress der Haftpflichtversicherung
Der Kfz-Führer, der seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten), kann von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. „Regress“ bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber von dem Kfz-Führer wieder zurück. Typische Pflicht- bzw. Obliegenheitsverletzungen, die sehr häufig zu einem solchen Regress führen, sind: