Dieser Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Es handelt sich nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis)
100 Euro
3 Punkte
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt
75
1
auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen
130
1
auf durchgehender Fahrbahn
200
2*
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75
1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt
70
1
Tatbestand
Punkte
Freiheitsstrafe Geldstrafe Fahrverbot
Straftat: Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
7
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis
An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)
70
1
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
80
1
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt
100
1
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage
100
1
und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
Gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet
80
1
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert
80
1
Tatbestand
Euro
Punkte
Sonntagsfahrverbot für LKW: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
40
1
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet
3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
ab 0,5
2 Punkte, bis 3000 Euro, bis 3 Monate Fahrverbot
3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
ab 1,1
3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
Für Fahranfänger:
Tatbestand
Euro
Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.