Ein ausreichender Versicherungsschutz hat gerade im Straßenverkehr für Sie als Verkehrsteilnehmer eine existenzielle Bedeutung – selbst dann, wenn Sie „nur“ als Fußgänger daran teilnehmen.
Dies gilt nicht nur, weil an fast allen Verkehrsunfällen Kfz beteiligt sind und jedes Kfz von Gesetzes wegen haftpflichtversichert sein muss. Vor allem auch und gerade, weil Verkehrsunfälle zu Schäden unvorhersehbaren Ausmaßes und insbesondere finanziellen Umfangs führen können. Folgende Versicherungen müssen, sollten oder können Sie haben, wenn Sie sich im Straßenverkehr bewegen.
Kfz-Haftpflicht-Versicherung (müssen Kfz-Halter haben)
Ihre Kfz-Haftpflicht-Versicherung versichert Ihr Risiko, als Kfz-Halter oder -Führer anderen Personen gegenüber auf Grund eines Unfalls zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Aus der Kfz-Haftpflicht-Versicherung werden diejenigen Schäden reguliert, die durch die Benutzung Ihres Kfz bei anderen entstehen können. Ihre eigenen Schäden werden von dieser Versicherung nicht umfasst.
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird stets für ein bestimmtes Kfz (nicht für dessen Führer) abgeschlossen. Ob Sie Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt selbst gefahren haben, ist daher regelmäßig egal. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ersetzt die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstandenen Schäden, zum Beispiel, wenn Personen verletzt oder gar getötet oder Gegenstände beschädigt werden oder wenn Vermögensschäden anderer Art entstehen (z. B. Verdienstausfall).
Privathaftpflicht-Versicherung (sollten alle haben)
Die Privathaftpflicht-Versicherung ist die der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechende Versicherung für Radfahrer oder Fußgänger. Sie ist im Gegensatz hierzu jedoch (natürlich) nicht an ein bestimmtes Kfz gebunden, sondern an eine bestimmte Person.
Die Privathaftpflicht-Versicherung deckt u. a. Schäden ab, die von Personen fahrlässig verursacht werden, die nicht als Fahrer eines Kfz am Straßenverkehr teilnehmen. Sie ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung keine Muss-Versicherung. Dennoch ist jedem Menschen dringend anzuraten, eine solche abzuschließen. Denn auch als Fußgänger können Sie – etwa wenn Sie unachtsam auf die Straße treten – einen schweren Verkehrsunfall verursachen.
TIPP: Wenn Sie von einem Unfallbeteiligten zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden und versichert sind, streiten Sie nicht mit ihm. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Die setzt sich dann mit dem Gegner in Verbindung und tut, was zu tun ist. Da es in der Privathaftpflicht-Versicherung einen Schadensfreiheitsrabatt nicht gibt, müssen Sie sich hierüber auch keine Gedanken machen.
Verkehrsrechtsschutz-Versicherung (sollten alle haben)
Eine Rechtsschutzversicherung benötigen Sie bei Verkehrsunfällen, die Sie allein oder mit zu verschulden haben. Denn dann sind Sie in der Regel nicht nur fremden Schadensersatzforderungen ausgesetzt, sondern haben es auch noch mit Bußgeld- oder gar Strafverfahren zu tun. Selbst dann, wenn die (Mit-)Haftungsfrage aus Ihrer Sicht zunächst ungeklärt ist, benötigen Sie eine Rechtsschutzversicherung.
Denn in all diesen Fällen sollten Sie sich unbedingt der Hilfe eines Rechtsanwalts bedienen, um nicht von den Anderen – mit denen Sie es plötzlich zu tun bekommen – über den Tisch gezogen zu werden. „Die Anderen“ – das sind Versicherungen, Polizei, Bußgeldbehörden, Staatsanwaltschaften etc.; sie alle haben tagtäglich nichts anderes zu tun, als sich mit Verkehrsunfällen zu beschäftigen.
Allein Sie werden der Einzige sein, der sich auf unbekanntem Gebiet bewegt – und dabei werden Sie garantiert zu kurz kommen! Sie sollten in dieser Situation jemand an Ihrer Seite wissen, der „den Anderen“ nicht nur ebenbürtig, sondern überlegen ist: ebenbürtig, weil er mindestens das gleiche Fachwissen hat; überlegen, weil er unabhängig ist und niemandem außer Ihnen Rechenschaft schuldet.
Da die Kosten einer Rechtsschutz-Versicherung (ca. 80 €/Jahr) verhältnismäßig gering sein, demgegenüber die Kosten z. B. eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (bis zu 10.000 €) sehr viel höher sein können, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sehr.
Übrigens: Auch viele Rechtsanwälte haben eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung.
Weitere Versicherungen
- Teilkasko-Versicherung (können Sie haben)
- Vollkasko-Versicherung (können Sie haben)
- Kraftfahrtunfall-Versicherung (brauchen Sie nicht zu haben)
Wichtig nach einem Unfall
Verhalten Sie sich stets umsichtig und rücksichtsvoll! Vermeiden Sie unnötige Gefahren und behalten Sie in jeder Situation einen kühlen Kopf!
Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz!
Teilkasko-Versicherung
Ihre Teilkaskoversicherung versichert Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Anders als bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung geht es also nicht um Schäden anderer Personen oder fremder Sachen, sondern um Ihre eigenen. Die Teilkaskoversicherung umfasst Schäden, die z. B. durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Wildunfälle entstehen.
Sie ist also insbesondere gedacht für Risiken, auf die Sie in der Regel keinen Einfluss haben. D. h., insbesondere Schäden auf Grund eines Unfalls sind in der Teilkasko-Versicherung nicht versichert.
TIPP: Dennoch kann Ihre Teilkasko-Versicherung auch bei einem Verkehrsunfall von Nutzen sein – zumindest dann, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben und keine Vollkasko-Versicherung besitzen: Hinsichtlich Ihres eigenen Glasschadens z. B. können Sie nämlich auch von der Teilkasko-Versicherung Ersatz verlangen.
Vollkasko-Versicherung
Im Vergleich zur Teilkasko-Versicherung umfasst Ihre Vollkasko-Versicherung zusätzlich Unfall- und Vandalismusschäden. Im Vollkasko-Schutz ist also der Teilkasko-Schutz regelmäßig enthalten.
TIPP: Die eigene Vollkasko-Versicherung sollten Sie nach einem Unfall erst und nur dann gebrauchen, wenn Sie den Unfall allein oder mit verschuldet haben oder wenn der Unfallgegner geflüchtet und unbekannt ist. Denn in allen anderen Fällen erlangen Sie vollständigen Ersatz Ihres Schadens vom Unfallgegner und dessen Versicherung.
noch ein TIPP: Doch auch dann, wenn Sie den Unfall allein verschuldet haben, sollten Sie sich wegen Ihres Schadensfreiheitsrabatts gut überlegen, ob Sie Ihre Versicherung belasten. Berechnen Sie, wie viel mehr Versicherungsprämien Sie in den nächsten Jahren zahlen würden; und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Fahrzeugschaden. Nur dann, wenn Sie trotz der Herabsetzung des Rabatts und trotz einer eventuellen Selbstbeteiligung unter dem Strich besser „fahren“, sollten Sie Ihre Vollkasko-Versicherung belasten.
Kraftfahrtunfall-Versicherung
Durch die Kraftfahrtunfall-Versicherung werden gesundheitliche Schäden versichert, die den versicherten Personen (Sie selbst und/oder andere Mitversicherte) durch Unfälle beim Fahren, Benutzen oder Be- und Entladen eines Kfz entstehen. Denkbar sind Schäden wegen Berufsunfähigkeit und Invalidität oder Zahlungen von Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.
TIPP: Da all diese Schäden in der Regel auch von anderen Versicherungen getragen werden (z. B. gegnerische Haftpflicht-Versicherung und eigene Kranken-, Renten-, Unfall- oder Lebens-Versicherung), brauchen Sie eine Kraftfahrtunfall-Versicherung nicht unbedingt abzuschließen.