Ordnungswidrigkeit

Bußgeldverfahren oder Strafverfahren?

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren eingeleitet werden. Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese in der Regel auch ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall wahrscheinlich verschuldet hat. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort: festzustellen, ob ein bußgeld- oder strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

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Verlauf eines Bußgeldverfahrens

Der Ablauf des “normalen” Bußgeldverfahrens, das nach einer Ordnungswidrigeit eingeleitet wird, gestaltet sich wie folgt: Ermittlungsverfahren > Anhörung des Betroffenen > Erlass des Bußgeldbescheids > Einspruch des Betroffenen > …. >

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Führung eines Fahrtenbuchs

Wenn die Ermittlungen der Bußgeldbehörde wegen einer Ordnungswidrigkeit erfolglos sind, kann (auf Anregung der Bußgeldbehörde) die Behörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde, gegenüber dem Halter des Fahrzeugs die Auflage erteilen, ein Fahrtenbuch zu führen.

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Alkohol, Drogen im Bußgeldverfahren

In Zusammenhang mit Verkehrsunfällen haben Blut- und Atemalkohol und Drogen keine bußgeldrechtliche Bedeutung. Denn das Fahren “unter Alkohol” wird, wenn dadurch ein Verkehrsunfall verursacht wurde, grundsätzlich vom Strafrichter geahndet, hat also eine strafrechtliche Bedeutung.

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Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit

Bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldbehörde (oder wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt: das Amtsgericht) ein Fahrverbot für 1 bis 3 Monate anordnen. Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in diesem Sinne sind nach dem Gesetz solche, die der “Betroffene unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat.”

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Punkte im Fahreignungsregister

Sobald eine Ordnungswidrigkeit eine „bestimmte Qualität“ erreicht hat und sobald der erlassene Bußgeldbescheid (oder ein Urteil) rechtskräftig geworden ist, werden im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) in Flensburg 1 bis 3 Punkte eingetragen.

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Bußgeld- und Punktekatalog (Auszug)

Bei diesem Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog handelt es sich nicht um den amtlichen Text. Es werden lediglich die häufigsten Tatbestände übersichtlich zusammengefasst.

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