VERKEHRSRECHT, VERKEHRSUNFALL, SCHADENSERSATZ, UNFALLFLUCHT, KÖRPERVERLETZUNG, ALKOHOL, DROGEN, SCHMERZENSGELD, ANWALTSKOSTEN, …
Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen? Und Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist? Vielleicht hat Ihr Unfallgegner oder haben Sie sogar Unfallflucht begangen? Oder es waren Alkohol oder Drogen im Spiel? Sie hatten einen Unfall im Ausland oder in Deutschland mit einem Ausländer?
Auf diesen Seiten finden Sie prägnante und nützliche Informationen rund um den Verkehrsunfall, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die zahlreichen auf Sie zukommenden Probleme möglichst schnell und zufriedenstellend zu lösen. Dabei werden nicht nur Kfz-Fahrer angesprochen, sondern in gleichem Maße auch Fußgänger und Radfahrer.
Diese Seiten sollen Ihnen außerdem helfen, schnell zu entscheiden, ob Sie für Ihr individuelles Problem einen Rechtsanwalt benötigen oder nicht. Zwar werden diese Seiten von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht unterhalten. Für den „Berufsstand“ des Verkehrsanwalts zu werben, ist aber keinesfalls der alleinige Zweck dieser Seiten. Wenn Sie Ihr Glück alleine versuchen wollen, finden Sie hier trotzdem zahlreiche geldwerte und vorteilhafte Informationen.
Sollten Sie Fragen haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, schreiben Sie bitte eine E-Mail. Ihre Anregungen werden ganz gewiss nicht ungehört bleiben.
Ihr Rechtsanwalt Klaus Säverin, Berlin
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Autor dieser Website
Die Inhalte dieser Website wurden von Rechtsanwalt Klaus Säverin aus Berlin zusammengestellt. Herr Säverin ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
Unfallflucht, Schadensersatz,…
Unfallflucht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gilt weitläufig als Kavaliersdelikt. Doch ist diese Sichtweise extrem gefährlich; denn Unfallflucht wird relativ hart bestraft. ► mehr
Schadensersatz
Grundsätzlich haben Sie nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf eine Erstattung der für das beschädigte Kraftfahrzeug notwendigen Reparaturkosten. ► mehr
Am Unfallort
Die ersten Minuten am Unfallort sind in jeder Hinsicht die alles entscheidenden Minuten. Es geht dabei nicht nur um die Versorgung von Verletzten, sondern es geht auch um die Sicherung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz. ► mehr
Rechtsanwalt
Bei der Unfallabwicklung und insbesondere bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann ein Rechtsanwalt wertvolle Unterstützung bieten. ► mehr
Auszeichnung mit dem „Link der Woche“:
(von der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“)
Kaum einer ist vor einem Verkehrsunfall mit Personen- und/oder Sachschaden gefeit. Rund 2,4 Millionen Verkehrsunfälle hat die Polizei im vergangenen Jahr aufnehmen müssen (destatis vom 23. 2. 2011). Da lohnt es, sich schon vorab zu informieren, was bei einem Unfall zu tun ist.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus Säverin hat unter
www.unfall-und-was-nun.de anschaulich die wichtigsten Informationen zusammengestellt, was vor und nach einem Verkehrsunfall sowie am Unfallort zu beachten ist. Potenziellen Mandanten dürfte die „Rundumbetreuung“ im Verkehrszivil- und -strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht gefallen. Aber auch denjenigen, die „ihr Glück alleine versuchen wollen“, ist ein Besuch des Portals zu empfehlen.
Hinweise für Juristen
Die Informationen dieser Seiten wenden sich an den juristischen Laien. Dies wurde nicht nur bei der Wortwahl beachtet, indem Begriffe, die nur dem Juristen geläufig sind, durch allgemein gebräuchliche Begriffe ersetzt wurden (z. B. „Äußerung“ statt „Einlassung“ oder „zurückweisen“ statt „verwerfen“ oder „Verjährungsneubeginn“ statt „Verjährungsunterbrechung“). Dies wurde auch bei der Auswahl bzw. der Filterung des bekanntermaßen breit gefächerten Verkehrsrechts berücksichtigt.
Dies führt zwangsläufig dazu, dass Vieles – absichtlich – juristisch nicht korrekt ausgedrückt wurde. Auch so manches – in der Praxis eher seltenes – rechtliches Wenn und Aber wird nicht angesprochen. Auf die Darstellung rechtswissenschaftlicher Auseinandersetzungen und divergierender Gerichtsauffassungen wurde selbstverständlich ebenfalls verzichtet. Dies mag so manchem Juristen – vor allem dem, der es nie ge- oder schon verlernt hat, Recht und Gesetz so zu erklären, dass es der einzelne Bürger auch versteht – gegen den Strich gehen.
Auf Befindlichkeiten dieser Art konnte hier jedoch keine Rücksicht genommen werden. Denn die Informationen dieser Seiten sind nicht dazu gedacht, dem preisbewusst denkenden Rechtsanwalt eine billige Vorbereitung auf die vielleicht mögliche Spezialisierung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht zu ermöglichen. Die Informationen dieser Seiten sind dazu gedacht, dem Normalbürger praktikable Hilfestellungen und schnelle Antworten auf komplizierte Fragen zu geben.
Sollten Sie erfreulicherweise zu den Juristen gehören, die das Recht nicht als Wissensmonopol einer ausgesuchten Minderheit verstehen, sondern als der Allgemeinheit geschenktes Gut, so sind Sie hier herzlich willkommen. Trotz größter Sorgfalt und genauester Recherche kann es sei, dass sich Fehler eingeschlichen haben oder dass eine jüngste Gesetzesänderung noch nicht eingearbeitet werden konnte.
Sollten Ihnen solche Fehler auffallen, ärgern Sie sich nicht, sondern teilen Sie sie bitte mit.
Hinweise für Nichtjuristen
Die Informationen dieser Seiten wenden sich an Sie als einem juristischen Laien. Sie sind dazu gedacht, dem „normalen Bürger“ praktikable Hilfestellungen und schnelle Antworten auf komplizierte Fragen zu geben. Dies wurde insbesondere bei der Filterung des breit gefächerten – d. h. in über 100 Gesetzen niedergeschriebenen – Verkehrsrechts berücksichtigt, indem vor allem die immer wiederkehrenden, typischen Fragen rund um den Verkehrsunfall beantwortet werden.Manch spezielles – rechtliches oder tatsächliches – Wenn und Aber wird deshalb vielleicht nicht angesprochen.
Dies führt im besten Falle dazu, dass Sie eine Information nicht finden, die Sie hier suchen. Dies kann im schlimmeren Falle aber leider auch dazu führen, dass Sie glauben, eine Antwort gefunden zu haben, diese Antwort aber wegen einer ungenannten Ausnahme nicht richtig ist.
Deshalb beachten Sie bitte, dass erstens der konkrete Einzelfall in einer Darstellung wie dieser niemals Berücksichtigung finden und dass daher zweitens Ihr spezieller von dem dargestellten allgemeinen Fall abweichen kann.
Trotz größter Sorgfalt und genauester Recherche kann es schließlich sein, dass sich Fehler eingeschlichen haben oder dass eine jüngste Gesetzesänderung noch nicht eingearbeitet werden konnte. Dies wäre zwar äußerst bedauerlich, kann aber nie ganz ausgeschlossen werden.
Bitte haben Sie aus diesen Gründen Verständnis dafür, dass eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen auf diesen Seiten nicht übernommen werden kann.